Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns
abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
ist.
Alle vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht
mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden; sie gelten nur
für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche
Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen
nicht widersprechen.
Verträge und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.
2. ANGEBOT
Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die
Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Unsere
Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Verpackung, Fracht,
Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
Alle Preisangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht
weitergegeben werden.
Kosten, die durch nachträglich von dem Besteller veranlasste Veränderungen
bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand,
sind vom Besteller zu übernehmen.
Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw. Probedrucken, die vom
Besteller wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung ist formfrei möglich.
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden.
Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten führen wir nur auf Basis
eines darauf gerichteten Auftrages aus. Der Besteller hat die Selbstkosten zu
erstatten. Die Erteilung des Hauptauftrages ist davon nicht abhängig.
4. LIEFERUNG
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller Vorlagen, die für die Produktion notwendig sind. Wir geben die Lieferzeit in Werktagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von montags bis freitags, ausgenommen Feiertage.
Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach einer schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruft auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe, höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Weitergehende Ansprüche wegen Nichtleistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.
Fixe Liefertermine (§ 323 Abs.2 Nr. 2 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
5. SCHÄDEN & VERLUSTE, GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des
Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten
oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige
versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu
vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den
Besteller über.
Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut,
gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer,
Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
6. BEANSTANDUNGEN
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenabzüge unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.
Mängelrügen müssen unverzüglich, schriftlich gegenüber dem Lieferer nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen von dem Zeitpunkt der Lieferung an in einem Jahr.
Bei begründeter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verweigern wir die Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller nicht zumutbar, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mögliche Ansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) vom 15.12.1989 bleiben unberührt.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.
Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
7. SCHADENSERSATZ
Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, bleiben von den Haftungsbeschränkungen der Ziffer
4, 5 und 6 unberührt.
8. ARCHIVIERUNG
Vorlagen, Digitale Daten, Druckträger, Stanzen und andere zur Wiederverwendung
benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den
Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit
diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin
sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände
versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen.
9. ANNAHMEVERZUG, LAGERUNG VON FERTIGWAREN
Der Besteller gerät in Verzug, wenn nicht spätestens nach einem Monat nach
Aufforderung die Ware vollständig abgeholt worden ist. Bezahlte aber nicht
abgenommene Fertigware wird spätestens 6 Monate nach Annahmeverzugseintritt auf
Kosten des Bestellers entsorgt.
10. PERIODISCHE ARBEITEN
Verträge, die über periodische wiederkehrende Arbeiten abgeschlossen werden,
können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten jeweils zum Monatsende
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11. EIGENTUM, URHEBERRECHT
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger, Filme, Stanzen und
ähnliche Gegenstände bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders
berechnet und nicht ausgeliefert werden.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt uns
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos
frei.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang
sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den
Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-,
Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst
die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit
übereignen.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen
und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt ist.
Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen. Der Besteller
ist zur Herausgabe verpflichtet.
13. ZAHLUNG
Die Zahlung (Nettopreise + Mehrwertsteuer) muss innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum an uns ohne Abzug erfolgen. Die Rechnung kann am Tage der
Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Von uns
verauslagte Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten
sind ohne Einräumung eines Zahlungszieles sofort nach Erhalt der Rechnung an
uns zu erstatten. Auf die vorgenannten Versandkosten können wir eine
Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
Wechsel können wir nur nach besonderer Vereinbarung und Zahlungshalber
annehmen. Diskont und Spesen trägt der Besteller und sind von diesem zu zahlen.
Von uns kann eine Vorauszahlung zur Deckung der Kosten der
Fertigungsmaterialien verlangt werden.
Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung
aufrechnen. Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem
Besteller im übrigen nicht zu. Die Rechte aus § 320 BGB bleiben erhalten,
solange wir unseren Verpflichtungen gem. Ziff. 6 Abs. 4 nicht nachgekommen
sind.
Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch
Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist oder einzutreten droht,
können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der
noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht
gelieferte Aufträge einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der
Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i. v. H. 7% über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.